Bei der Grabgestaltung lassen wir den Hinterbliebenen einen möglichst großen Freiraum für die Umsetzung individueller Wünsche.
Die einzelne Grabstelle ist aber gleichzeitig auch Teil des Grabfeldes und des gesamten Friedhofes. Insofern sollen sich die einzelnen Grabstellen harmonisch in das Gesamtbild des Friedhofs einfügen.
Einige wichtige Einschränkungen der individuellen Gestaltungsfreiheit sind deshalb in den einzelnen Friedhofssatzungen festgeschrieben. Darüber hinaus wurden durch den friedhofsgärtnerischen Berufsstand 1971 Richtlinien zur Grabgestaltung und Grabpflege erarbeitet, die heute einen hohen Verbindlichkeitsgrand erreicht haben.


Grab1  

Grab2  

Grab3

Die sonstigen friedhofsgärtnerischen Leistungen ergänzen das Leistungsspektrum der Grabpflege und der Dauergrabpflege.

Zu den primären Leistungen gehört noch die Grabneuanlage mit der Anlage eines Grabhügels und die anschließende Neuanlage der Grabstätte. Neben der Grabbepflanzung und deren Pflege bieten wir darüber hinaus auch die Pflege des Grabmals an.

Die Grabgestaltung und -bepflanzung ist dabei in ihrer Gesamtheit ein Ausdruck der Wertschätzung und Verbindung zum Verstorbenen. Bei der Auswahl der richtigen Pflanzen und Gestaltung unter Berücksichtigung der Friedhofsordnung sind besonders die Lichtbedingungen, die Bodenverhältnisse und das Zusammenspiel der unterschiedlichen Pflanzen mit ihrer Wirkung zu achten.