Die Entscheidung für eine Einäscherung oder eine Körperbestattung ist eine sehr persönliche Angelegenheit, die jeder mit Bedacht gegebenenfalls bereits zu Lebzeiten für sich selbst entscheiden sollte.


Urnengräber


Urnengrab
Urnengrab
Urnengräber setzen zunächst erst einmal eine Feuerbestattung vorraus. Man unterscheidet zwischen Urnenreihen- und Urnenwahlgräbern (80x80 cm bzw. 100x100 cm) Es gelten die selben Nutzungsmöglichkeiten wie bei Reihen- und Wahlgrab. Die Urnenwand (Kolumbarium) ist eine gemauerte Massenaufbewahrungsstelle für Urnen. Diese ist z.B. auf dem Gertraudenfriedhof zu finden. Die Standzeiten lehnen sich an die Liegezeiten der Reihen- bzw. Wahlgräber an.



Wahlgräber

Wahlgräber (Größe ca. 120 x 250 cm) können ein- oder mehrstellig (Doppelgräber) sein. Nutzungsrechte werden für 30 Jahre verliehen.
Eine Verlängerung ist möglich.

In einer Grabstätte für Erdbestattungen können hier zusätzlich 4 Urnen beigesetzt werden; dabei muss die Ruhezeit von 10 Jahren gewährleistet sein.



Reihengräber


Reihengrab
Reihengrab
Das Reihengrab (110x240) ist grundsätzlich ein einstelliges Grab mit einer Nutzungszeit von 20 Jahren. Es können zusätzlich 2 Urnen beigesetzt werden, soweit die Ruhezeit von 10 Jahren gewährleistet ist. Nach Ablauf des Nutzungsrechts wird das gesamte Grabfeld eingeebnet. Eine Möglichkeit zur Verlängerung des Nutzungsrechtes besteht nicht!




Anonyme Felder


Grüne Wiese
Grüne Wiese
Anonyme Felder dienen in der Regel zur namenlosen Beisetzung von Urnen. Es gibt aber vereinzelt auch anonyme körperliche Bestattungen. Den Hinterbliebenen ist die genaue Bestattungsstelle nicht bekannt. Oftmals wird den Hinterbliebenen erst nachträglich schmerzlich bewusst, dass durch diese Bestattungsform auf eine wichtige Möglichkeit der Trauerbewältigung verzichtet wurde. Die anonyme Bestattung kann nicht rückgängig gemacht werden.